Durch die Corona-Pandemie sind bei Besuch unserer Besenwirtschaft einige Punkte zu beachten. Die aktuellen Regelungen (Stand: 3. April 2022).
Grundsätzliche Regeln für Baden Württemberg:
Stand 3. 4. 2022: Die bisherige Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist am 2. April 2022 ausgelaufen. In der neuen Corona-Verordnung des Landes vom 1. April 2022, gültig ab 3. April 2022, sind keine speziellen Beschränkungen in der Gastronomie, wie Maskenpflicht und Zugangangsregelungen, mehr vorgesehen.
Das heißt: Ab sofort hat jeder Gast Zutritt (auch ohne Test). Alle Kontrollen entfallen. Die Maskenpflicht entfällt.
Zu Ihrem und unserem Schutz:
Wir empfehlen unseren Gästen,
• die Corona-Warn-App zu benutzen. Den QR-Code können sie im Eingangsbereich scannen.
• Am Eingang und in den Sanitärräumen bieten wir die Möglichkeit, die Hände zu waschen bzw. zu desinfizieren. Bitte mach Sie von der Möglichkeit Gebrauch.
Wir bitten weiterhin um vorherige Reservierung.
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